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Beitragsordnung

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Beitragsordnung
  1. Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird jährlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
  2. Die Beiträge werden jeweils jährlich zum Tag des Eintritts in den Verein fällig. Das Mitglied kann diesen Beitrag per Überweisung auf das Vereinskonto leisten. Ebenso kann dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden.
  3. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt für Erwachsene ab dem vollendeten 18. Lebensjahr: 40 Euro / Jahr. Für Schüler, Studenten oder Sozialhilfeempfänger kann der Mitgliedsbeitrag auf 20 Euro / Jahr ermäßigt werden.
  4. Der jeweilige jährliche Mitgliedsbeitrag kann durch das zahlende Mitglied freiwillig erhöht werden. Diese Erhöhung ist dem Vorstand unter Angabe der Dauer der Erhöhung und der Summe der Erhöhung schriftlich oder fernmündlich (per E-Mail) mitzuteilen.
  5. Eine Ermäßigung des Beitrags muss beantragt werden und eine Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Ermäßigung.
  6. Der Verein erhebt keine Aufnahmegebühr.
  7. Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Beitragsordnung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.
Beschlossen am 29.03.2020 durch den Vorstand von p0wned hopeless people e.V.
Bankverbindung

Inhaber: p0wned hopeless people .eV

IBAN: DE54 2659 0025 1014 2746 00

BIC: GENODEF1OSV

BLZ: 265 900 25

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